Der One-Click-Hoster Rapidshare hat gegenüber dem schweizer Online-Magazin 20 Minuten bestätigt, dass mit den zuständigen Ermittlungsbehörden in Fällen von Verletzung des geltenden Urheberrechts kooperiert. Auch Premium-Benutzer, die Rapidshare nutzen um urheberrechtlich geschützte Werke illegal zu verbreiten, müssen damit rechnen eine Abmahnung zu bekommen. Eine Pressesprecherin von Rapidshare sagte gegenüber 20Min folgendes:
„Wenn ein zivilrechtlicher Auskunftsanspruch entsprechend Paragraph 101 des Urheberrechtsgesetzes besteht, sind wir verpflichtet die IP-Adresse herauszugeben, sofern wir sie haben.“
Während die IP-Adresse von kostenlosen Benutzern von Rapidshare nur zwei Stunden lang gespeichert wird, bleiben die IP-Adressen mit den verbundenen Uploads und Downloads zu Rapidshare-Servern 30 Tage lang im System gespeichert. Auch in der Schweiz müssen erste Rapidshare-Nutzer damit rechnen Besuch von der Polizei zu bekommen. Rapidshare arbeitet mit Behörden zusammen weiterlesen